Spielordnung, Platznutzung und Belegung


Spielbetrieb

  1. Jedes Tennismitglied erhält eine auf seinen Namen lautende Spielmarke. Der Verlust der Spielmarke muss unverzüglich dem Platzwart gemeldet werden. Eine neue Ersatzmarke erfolgt gegen eine Gebühr von jeweils 10,00 EUR.
  2. Vor Spielbeginn ist jeder Spieler verpflichtet, seine Spielmarke an der Spieltafel einzuhängen und damit den Platz zu reservieren. Sollte dies unterbleiben und der Platz dennoch genutzt werden, so kann der Sportwart bzw. ein Vertreter des Vereins dies unterbinden. Ein Platz wird jeweils für eine Stunde reserviert, Doppel dürfen auch für maximal zwei Stunden reservieren ("Spielzeit") .
  3. Das Recht, einen Platz zu reservieren, haben nur die auf dem Gelände des Vereins anwesenden Mitglieder, die ihren aktuellen Jahresbeitrag bezahlt haben. Sollten nach Beendigung der jeweiligen Spielzeit keine anderen Spieler den gleichen Platz reserviert haben, kann dieser Platz für eine weitere Spielzeit reserviert werden. Die Spieler haben dann die Spielmarke auf die neue Uhrzeit und den entsprechenden Platz zu hängen. Diese Regel gilt nur für Einzelspiele. 
  4. Sofern es die Platzbelegung zulässt, ist der Sportwart berechtigt, Spielmarken an Gäste auszugeben. Gäste dürfen grundsätzlich nicht unter der Woche von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr spielen (auch nicht mit einem Mitglied), da zu diesen Zeiten die Nachfrage bei den Vereinsmitgliedern am höchsten ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anlage nicht ausgelastet ist. Wenn allerdings anwesende Mitglieder einen Anspruch auf den zu besetzenden Platz erheben, weil alle anderen Plätze belegt sind, haben diese stets Vorrang. Die Gästemarken werden für einen Betrag von 10,00 EUR pro Gast und Stunde ausgegeben und sind sofort nach Spielende an den Sportwart oder einem Vertreter des Vereins zurückzugeben. Gäste, die öfter als dreimal in der Saison spielen, müssen zwingend aktives Mitglied im LLF werden.
  5. Hat eine Spielzeit begonnen, hat jedes Mitglied oder jeder Gast das Recht, die belegte Zeit abzuspielen. Dies gilt auch dann, wenn am gleichen Tage bereits gespielt worden ist. Räumt jemand freiwillig das Feld für neu angekommene Spieler, so müssen diese zuvor ihre Spielmarke hängen und können die verbleibende Spielzeit auf diesem Platz spielen.
  6. Bei Überbelegung der Plätze, d.h. bei mehr als zwei Stunden Wartezeit, ist der Sportwart oder ein Vertreter des Vereins berechtigt, ausschließlich „Doppel“ spielen zu lassen.
  7. Schüler und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sollten montags bis freitags die Plätze ab 17 Uhr für Berufstätige räumen, wenn entsprechender Bedarf vorhanden ist, es sei denn, sie spielen mit Erwachsenen.
  8. Mannschafts- und Forderungsspieler haben bei Überbelegung der Plätze am gleichen Tag kein Anrecht auf ein weiteres Spiel.
  9. Spieler, die am Training teilnehmen, dürfen unmittelbar vor und nach der Trainingsstunde nur dann einen Platz reservieren, wenn es die Platzbelegung zulässt und dadurch nicht andere Spieler vom Spielen ausgeschlossen werden. 
  10. Die Bespielbarkeit der Plätze wird ausschließlich durch den Sportwart oder einem Vertreter des Vereins entschieden. Den Anordnungen sind unbedingt Folge zu leisten. 

Training auf der Anlage

  1. Training auf der Anlage erfolgt grundsätzlich nur durch einen vom Vorstand zu bestimmenden Trainer. Nichtmitglieder können nicht am Training teilnehmen, ein einmaliges Probetraining ausgenommen.
  2. Trainingszeiten und die dadurch belegten Plätze werden vom Vorstand festgelegt.
  3. Wochenenden und Feiertage stellen in der Regel keine Trainingstage dar und dienen dem allgemeinen Sportbetrieb.  Ausnahmen an den Randzeiten (z.B. am frühen Morgen) müssen vom Vorstand genehmigt werden. Falls aufgrund längerer Trockenperioden die Plätze regelmäßig bewässert werden müssen, so ist die dafür notwendige Zeit in der Spiel- und Trainingsstunde mit einzuplanen und durchzuführen und  den entsprechenden Anweisungen des Sportwarts oder eines Vertreters des Vereins Folge zu leisten.